Lärmbelästigung durch Nachbarn
Was erlaubt und verboten ist und wie Sie sich wehren können
Im
Sommer kann es manchmal ganz schön laut werden: Nachbarn, die am Sonntag zu
Mittag Rasenmähen und Kinder, die stundenlang im Plantschbecken herum toben,
können einem schon einmal den letzten Nerv rauben. Aber kann man sich gegen
diese Art der Lärmbelästigung wehren? "Kinderlärm im üblichen Ausmaß ist auf
jeden Fall zu dulden", erklärt Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der
Arbeiterkammer. "Die Klage gegen einen Nachbarn, der im Sommer jede Nacht sehr
spät heimkam und dann mit einem Bauchfleck und lautem Platsch in seinen Pool
sprang, war jedoch erfolgreich."
Unter welchen Voraussetzungen mann sich gegen lärmende Nachbarn, angrenzende Lokale etc. wehren kann, welche Ruhezeiten generell einzuhalten sind und wie man sich zur Wehr setzen kann, erfahren Sie im folgenden Artikel bei IMMOMEDIA ...