Brauchen Kinder einen eigenen Reisepass?
Verreisen Kinder ohne Eltern, stets Vollmacht mitführen. Ein eigener, gültiger Pass ist ein Muss.
16.05.2018
Solch ein Vorfall ist der ÖAMTC-Touristik bereits untergekommen - Expertin Kristina Tauer rät daher: "Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, sollte auf Reisen, an denen nur ein Elternteil teilnimmt, zur Sicherheit eine Vollmacht des jeweils anderen Elternteils mitgeführt werden."
Verreisen Kinder ganz ohne Eltern und stattdessen in Begleitung von Großeltern oder Freunden, gehört eine Vollmacht grundsätzlich in die Tasche. "Wenn Minderjährige ohne gesetzlichen Vormund reisen, raten wir dringend zur Mitnahme einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen" sagt Kristina Tauer. "Eltern sollten sich rechtzeitig um die Ausstellung der Vollmacht kümmern und sicherheitshalber eine Kopie ihrer Reisepässe sowie der Geburtsurkunde des Kindes beilegen." Für Reisen nach Bosnien & Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Griechenland muss die Vollmacht vorab von einem Gericht oder einem Notar amtlich beglaubigt werden. Unter www.oeamtc.at/reiseservice stellt der Club Vollmacht-Vorlagen in 15 Sprachen zum Download zur Verfügung.
Grundsätzlich gilt bei Reisen mit Kindern: Bei jeder Fahrt ins Ausland benötigen Kinder einen eigenen, gültigen Reisepass. "Damit beugt man einerseits Problemen bei der Einreise vor, andererseits ist man für die Abwicklung von Notfällen vor Ort besser ausgerüstet", sagt die ÖAMTC-Expertin.
Der erste eigene Reisepass wird bis zum zweiten Geburtstag mit einer zweijährigen Gültigkeit ausgestellt. Im Alter zwischen zwei und elf Jahren ist der Reisepass fünf Jahre gültig, ab dem zwölften Geburtstag dann zehn Jahre. "Zwar akzeptieren einige Länder für die Einreise auch abgelaufene Reisepässe - dennoch sollte der Pass immer gültig sein", empfiehlt Tauer. "Insbesondere Fluglinien und Fähren haben oft klare Vorschriften zur Gültigkeit des Passes."