Sonnencreme - Haltbarkeit
Wie haltbar ist die Sonnencreme bei sachgemäßer Lagerung?
Jedes Jahr spätestens vor
Urlaubsbeginn stellt sich die Frage: Ist die Sonnenceme aus dem letzten Jahr
noch verwendbar? Dies kann wie so oft nicht ganz eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, verwendet angebrochene Produkte
aus der vergangenen Saison lieber nicht mehr. Insbesondere wenn das
Sonnenschutzmittel z. B. am Strand längere Zeit starker Sonneneinstrahlung oder
großer Hitze ausgesetzt war oder durch Sandkörnchen verunreinigt ist, sollten
Sie sich im folgenden Sommer nicht mehr damit eincremen.
Angebrochene
Sonnenschutzmittel, die nicht überhitzt waren, lagern bis zu ihrer
Weiterverwendung am besten kühl und dunkel im Kühlschrank. Ungeöffnet sind
Kosmetika, auf denen kein Verfallsdatum angegeben ist, mindestens 30 Monate
lang haltbar. Trifft dies nicht zu, z. B. bei unkonservierten Rezepturen oder
Artikeln zur Säuglingspflege, muss ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein.
Grundsätzlich gilt bezüglich Haltbarkeit die Regel: je mehr Wasser ein
Produkt enthält, desto verderblicher ist es. Auch die Lichtschutzfilter
zersetzen sich mit der Zeit und verlieren ihre schützende Wirkung gegen die
UV-Strahlung. Sichere Anzeichen für einen Verderb sind unangenehmer Geruch,
veränderte oder ungleichmäßige Konsistenz und Verfärbungen.
Um die Übersicht zu behalten,
empfiehlt es sich, bei Anbruch das Öffnungsdatum auf dem Produkt zu vermerken.
Eine Garantie für die Haltbarkeit stellt dies jedoch nicht dar. Wärme,
Luftzutritt und Verunreinigungen verkürzen die Aufbewahrungsdauer. Nach wie vor
entscheidet damit auch die richtige Handhabung über die Haltbarkeit der
Produkte.
Um Verbrauchern die
Benutzung von Kosmetika zu erleichtern, ist am 11. März 2005 europaweit eine neue Kennzeichnungsvorschrift in Kraft getreten. Danach muss auf allen
Kosmetikprodukten, die länger als 30 Monate haltbar sind, eine Frist angegeben
werden, wie lange diese nach dem Öffnen bei sachgemäßem Gebrauch haltbar sind.
Dargestellt wird das Symbol eines geöffneten Cremetiegels und die Zeitangabe in
Monaten, z. B. "6 M" für sechs Monate ab erstmaligem Öffnen.
Außerdem ist seit März auch die namentliche Nennung von 26 Substanzen vorgeschrieben, die als Duftstoffe oder aromatische
Zusatzstoffe in kosmetischen Produkten verwendeten werden. Diese Stoffe waren bisher nur pauschal als "Duftstoff" oder "Aroma" gekennzeichnet. Da sie bei manchen Menschen Allergien auslösen können, muss künftig eine namentliche Kennzeichnung auf der Verpackung erfolgen.
Quelle: aid